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   OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92   

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https://dejure.org/1992,9873
OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92 (https://dejure.org/1992,9873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 (https://dejure.org/1992,9873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. November 1992 - 9 K 1828/92 (https://dejure.org/1992,9873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 GemO ND; § 8 GemO ND; § 47 Abs. 2 VwGO
    Normenkontrollantrag; Benutzungsvorschriften; Haftungsvorschriften; Abwasseranlage; Nachteil; Satzungsbestimmungen; Einhaltung der Benutzungsregeln; Höherrangiges Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag; Benutzungsvorschriften; Haftungsvorschriften; Abwasseranlage; Nachteil; Satzungsbestimmungen; Einhaltung der Benutzungsregeln; Höherrangiges Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1993, 969
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92
    Die Herrschaft über die Sache und die in Art. 14 Abs. 2 GG vorgesehene Sozialbindung verpflichten ihn, sein Eigentum in einem solchen Zustand zu halten und in einer solchen Weise zu gebrauchen, daß Dritte und deren Eigentum nicht gefährdet werden (vgl. Rasch, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl., § 5 RdNr. 12; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 318 f.; Pape, NJW 1992, 2661, 2665) [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] .

    Aus der Sozialbindung des Eigentums (vgl. Art. 14 Abs. 2 GG ) und aus der umfassenden Einwirkungs- und Verfügungsgewalt des Eigentümers (vgl. z.B. § 903 Satz 1 BGB ) folgt, daß der Grundstückseigentümer für Schäden, die aus dem mangelhaften Zustand des Eigentums herrühren, haftbar gemacht werden kann (zur Einstandspflicht des Eigentümers vgl. Knopp, NJW 1992, 2657, 2659 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] ; Pape, NJW 1992, 2661, 2665 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] ; Drews/Wacke/Vogel/Martens, aaO, S. 326).

    Etwaige Unbilligkeiten lassen sich durch eine pflichtgemäße Störerauswahl und die Beachtung der Zumutbarkeitsgrenze im Rahmen des Übermaßverbotes vermeiden (vgl. zur ähnlichen Problematik bei den sog. Trümmergrundstücken und der Altlastensanierung Götz, aaO, RdNrn. 212, 212 a; Pape, NJW 1992, 2661, 2665 f. [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] ; Lisken/Denninger, aaO, E 94 ff.; Rasch, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl., § 5 RdNrn. 12 f.; Rietdorf/Heise/Böckenförde/Strehlau, Ordnungs- und Polizeirecht in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1972, § 18 RdNr. 4; Drews/Wacke/Vogel/Martens, aaO, S. 320 f.).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92
    Die bei ihm berührten Interessen müssen schutzwürdig und in mehr als nur geringfügiger Weise betroffen sein; die Schutzwürdigkeit fehlt u.a. dann, wenn man sich auf das Geforderte vernünftigerweise einstellen muß und an sich nur Selbstverständliches verlangt wird, wie z.B. bei einer Betroffenheit von Interessen, bei denen von vornherein damit zu rechnen war, daß sie in der geschehenen Weise tangiert sein würden (vgl. z.B. BVerwGE 59, 87, 103 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] ; VGH Mannheim, NVwZ 1992, 189; OVG Münster, NJW 1982, 1171; Kopp, VwGO, 9. Aufl 1992, § 47 RdNr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92
    Sie ist hinsichtlich ihrer Reichweite nicht auf die Haftungstatbestände begrenzt, die sich "aus dem allgemeinen System des Haftungsrechts" (so aber VGH Mannheim, Beschl. v. 29.12.1989, NVwZ 1990, 388, 389) [VGH Baden-Württemberg 29.12.1989 - 10 S 2252/89] oder aus anderen gesetzlichen Vorschriften, wie § 22 WHG , ergeben.
  • OVG Berlin, 02.05.1977 - II B 2.77

    Befreiung vom naturschutzrechtlichen Vegetationsschutz ; Vorbeugender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92
    Es muß also feststehen, daß der Antragsteller in absehbarer Zeit durch die beanstandete Vorschrift voraussichtlich in einem rechtlich geschützten Interesse beeinträchtigt werden wird; vom Bestand der Norm muß für den Antragsteller in naher Zukunft etwas abhängen, so daß eine vernünftig und vorsichtig handelnde Person sich schon jetzt zur Stellung eines Normenkontrollantrags entschließen darf (vgl. OVG Berlin, NJW 1977, 2283, 2284 [OVG Berlin 02.05.1977 - II B 2/77] ; OVG Koblenz, NJW 1982, 1170; Kopp, aaO, § 47 RdNr. 25; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 47 RdNr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90

    Bebauungsplanänderung zum Nachteil benachbarter Eigentümer - Umwandlung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92
    Die bei ihm berührten Interessen müssen schutzwürdig und in mehr als nur geringfügiger Weise betroffen sein; die Schutzwürdigkeit fehlt u.a. dann, wenn man sich auf das Geforderte vernünftigerweise einstellen muß und an sich nur Selbstverständliches verlangt wird, wie z.B. bei einer Betroffenheit von Interessen, bei denen von vornherein damit zu rechnen war, daß sie in der geschehenen Weise tangiert sein würden (vgl. z.B. BVerwGE 59, 87, 103 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] ; VGH Mannheim, NVwZ 1992, 189; OVG Münster, NJW 1982, 1171; Kopp, VwGO, 9. Aufl 1992, § 47 RdNr. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1982 - 10 C 23/81

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Eingriffe in das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92
    Es muß also feststehen, daß der Antragsteller in absehbarer Zeit durch die beanstandete Vorschrift voraussichtlich in einem rechtlich geschützten Interesse beeinträchtigt werden wird; vom Bestand der Norm muß für den Antragsteller in naher Zukunft etwas abhängen, so daß eine vernünftig und vorsichtig handelnde Person sich schon jetzt zur Stellung eines Normenkontrollantrags entschließen darf (vgl. OVG Berlin, NJW 1977, 2283, 2284 [OVG Berlin 02.05.1977 - II B 2/77] ; OVG Koblenz, NJW 1982, 1170; Kopp, aaO, § 47 RdNr. 25; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 47 RdNr. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1981 - 11a NE 41/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92
    Die bei ihm berührten Interessen müssen schutzwürdig und in mehr als nur geringfügiger Weise betroffen sein; die Schutzwürdigkeit fehlt u.a. dann, wenn man sich auf das Geforderte vernünftigerweise einstellen muß und an sich nur Selbstverständliches verlangt wird, wie z.B. bei einer Betroffenheit von Interessen, bei denen von vornherein damit zu rechnen war, daß sie in der geschehenen Weise tangiert sein würden (vgl. z.B. BVerwGE 59, 87, 103 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] ; VGH Mannheim, NVwZ 1992, 189; OVG Münster, NJW 1982, 1171; Kopp, VwGO, 9. Aufl 1992, § 47 RdNr. 27).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10

    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater

    Wegen der Vielfalt der möglichen Schadenseintritte und der Notwendigkeit eines auch vorbeugenden Schutzes kann eine Eigenkontrolle nicht nur bei denjenigen Grundstücken, bei denen sich eine allgemeine Gefährdungslage bereits konkretisiert hat, sondern für alle an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Grundstücke satzungsmäßig vorgeschrieben werden (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 - NSt-N 1993, 79, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - ZfW 1994, 392 f.).

    Der erkennende Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 - NSt-N 1993, 79 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - ZfW 1994, 392 f.) kommunale Satzungsregelungen, die Grundstückseigentümer verpflichten, auf ihre Kosten die Einhaltung der Benutzungsbedingungen durch Eigenkontrolle sicherzustellen und die Vorschriften der DIN 1986 Teile 3 und 30 zu beachten, als mit höherrangigem Recht vereinbar angesehen.

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